Nach der aktuellen Coronabekämpfungsordnung gibt es mehrere Möglichkeiten für das Vorgehen bei Gottesdiensten.
In Martinshöhe, Reifenberg und Knopp gilt die Regelung, dass die Maskenpflicht während dem Gottesdienst bestehen bleibt und nur die markierten Plätze benutzt werden dürfen. Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zum Besuch dieser Gottesdienste nicht mehr erforderlich.
In Bechhofen ist weiterhin ein Impf- & Genesennachweis zum Besuch des Gottesdienstes erforderlich. Die Masken dürfen während dem Gottesdienst am Platz abgenommen werden.